GRÜN in den Kreistag - Machen, was zählt!

Kommunalwahlprogramm 2024

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Meißen

 

Inhalt

1. Mobilität

2. Klimaschutz und -anpassung, Naturschutz

3. Wirtschaft und Arbeit

4. Daseinsvorsorge

5. Migration

6. Bürgerbeiteiligung und Verwaltung

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1. Mobilität

Bündnis 90 / Die Grünen stehen auch im Landkreis Meißen für eine schnelle und
ökologische Verkehrswende. Die in den letzten Jahren vor allem an den Interessen
von Autofahrern ausgerichtete Verkehrspolitik im Landkreis bedarf einer neuen
inhaltlichen Schwerpunktsetzung.

Unser Antrag "Bestehendes ÖPNV Angebot im Landkreis Meißen mit einem
Mobilitätskonzept zukunftsträchtig weiterentwickeln", den wir 2023 im Kreistag
gestellt haben, wurde abgelehnt. Hier machen wir weiter.

Der Landkreis als Träger des ÖPNV ist in einer besonderen Verantwortung. Ein
zukunftsfähiges Mobilitätskonzept erfordert - nicht nur innerhalb des VVO -
einen Paradigmenwechsel, bei dem sich der ÖPNV als Komplettanbieter versteht,
der neben Bus und Bahn flexible Angebote bereitstellt und kommuniziert. Der ÖPNV
im Landkreis soll multimodal werden, indem verschiedene Verkehrssysteme und -
träger integriert werden (Schienenpersonen-Nahverkehr, Busverkehr, (Anrufsammel-
)Taxi, Dorfautos und Leihfahrräder). Dabei sind auch die Bedürfnisse von
Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen.

Wir setzen uns weiter für die Wiederinbetriebnahme des Personennahverkehrs auf
der Strecke Döbeln – Nossen -Meißen ein. Die bessere Anbindung Riesas als
Zentrum des Industriebogens im Landkreis mittels des anvisierten Ausbaus der
B169 bis zur BAB 14 unterstützen wir. Die bedarfsgerechte Sanierung der
vorhandenen Kreisstraßen und Investitionen in die Verkehrssicherheit haben für
uns Vorrang vor einem Neubau. Bei allen Straßenprojekten müssen die Belange der
RadfahrerInnen und FußgängerInnen Bestandteil der Planungen sein.

2. Klimaschutz und -anpassung, Naturschutz

Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen werden auch im Landkreis Meißen die
zentrale Herausforderung der nächsten Jahre sein, um eine lebenswerte Umwelt und
den Wirtschaftsstandort zu erhalten.

Wir haben uns mit einem Antrag zur Aufstellung eines integrierten
Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Meißen 2021 im Kreistag eingebracht.
Dieser fand im Kreistag keine Unterstützung. Weil uns das Thema wichtig ist,
haben wir umfangreiche Änderungsanträge zum CDU-Antrag „Die Energiewende kann
nur gemeinsam gelingen!“ und zum Positionspapier zu Klimaschutz und Energiewende
sowie zum Umgang mit Erneuerbaren Energien im Landkreis Meißen eingebracht.

Wir begrüßen, dass die Landkreisverwaltung in Zukunft eine aktive und
gestaltende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Landkreis Meißen
einnehmen wird, um EinwohnerInnen, Kommunen und Wirtschaft bei der
Trans-formation hin zu einem klimaneutralen Energieverbrauch zu unterstützen. Wir
streben für unseren Landkreis eine möglichst hohe Selbstversorgungsquote bei
erneuerbaren Energien an. Uns ist es wichtig, dass finanzielle
Beteiligungsangebote für BürgerInnen, Kommunen und regionale Unternehmen sowie
eine transparente Kommunikation in den Standortkommunen vor und während der
Planung sowie bei der Inbetriebnahme größerer PV-Freiflächen- oder
Windkraftanlagen erfolgen. Seitens der Sächsische Energieagentur SAENA und dem
Zentrum für Technologiestrukturentwicklung Region Riesa-Großenhain GmbH (ZTS)
bestehen Beratungsangebote zu Fragen der Energieeinsparung, -effizienz und zum
Ausbau der erneuerbaren Energien, die es in unseren Kommunen zu nutzen gilt.

Neben der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele beim Bau von
Windkraftanlagen, bedeutet dies auch zusätzliche, geeignete Flächen im Landkreis
zu erschließen und die unkomplizierte Ermöglichung von Photovoltaikanlagen bei
Bestandsgebäuden. Denkmalschutz und Photovoltaik schließen sich nicht
grundsätzlich aus.

Klimaschutz reduziert sich nicht auf das Thema Energiewende, sondern schließt
viele Belange des Naturschutzes ein. So müssen z. B. die begonnenen
Nachpflanzungen von Straßenbäumen über das Sonderprogramm „Straßenbegleitgrün“
des Landkreises konsequent fortgesetzt werden. Ebenso unterstützen
wir Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und der natürlichen Lebensräume. Die
Arbeit der ehrenamtlichen Naturschützer sowie die Nachwuchsgewinnung sollen
weitgehend gefördert werden.

3. Wirtschaft und Arbeit

5,6% der Einwohner*innen im Landkreis Meißen waren im September 2023 ohne Arbeit.
70% von ihnen beziehen Leistungen nach dem SGB II, sind also schon länger von
Arbeitslosigkeit betroffen und haben Vermittlungshemmnisse. Auf der anderen
Seite gibt es einen erheblichen Arbeits- und Fachkräftemangel.

Die Wirtschaftsregion Meißen GmbH (WRM) soll beauftragt durch die Kommunen gezielt
Ansiedlungen fördern, Unternehmensnachfolgen eng begleiten und bei
Existenzgründungen beraten. Die WRM sollte die Bereitstellung von „grüner“
Energie neben dem Fachkräftebedarf als ein äußerst wichtiges Standortkriterium
bewerben. Dieser Forderung aus der Industrie, in den letzten zwei Jahren im
Energienetzwerks und aus der Energie- und Wasserstoffinitiative (EWI) von
energieintensiven Unternehmen aus dem Landkreis, klar und deutlich formuliert,
schließen wir uns ausdrücklich an, damit die Dekarbonisierung der hiesigen
Unternehmen gelingt.

Um bestehende Arbeitsplätze zukunftssicher zu machen und die Attraktivität neuer
gewerblicher Ansiedlungen zu erhöhen, ist der zügige Ausbau der erneuerbaren
Energien im Landkreis zwingend erforderlich. Neben der Energiewende ist der sich
weiter verschärfende Arbeits- und Fachkräftemangel eine der größten
Herausforderungen für unsere Wirtschaft. Dafür braucht es neben der Schaffung
von guten Lebensbedingungen für bereits qualifizierte Arbeitskräfte auch
Weiterbildungsangebote für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, um
bestehende Potenziale zu erschließen und auszuschöpfen.

Wir treten dafür ein, dass das kreiseigene Jobcenter mehr individuelle und
nachhaltige Angebote zur Vermittlung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen in
den ersten Arbeitsmarkt entwickelt und umsetzt. Deshalb ist es wichtig, dass die
wenigen bestehenden Angebote, z. B. Beratungsstellen, Begegnungsstätten,
Jugendwerkstätten, Arbeitsgelegenheiten, erhalten bleiben. Diese Angebote
helfen, die Folgen von Arbeitslosigkeit zu mildern und können den Weg aus der
Arbeitslosigkeit ebnen. Deshalb brauchen diese Projekte für eine gute Arbeit
auch eine gute Förderung. Die Arbeit dieser Projekte ist laufend durch den
Landkreis zu evaluieren und Konzepte sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

4. Daseinsvorsorge

Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und sich zunehmend abgehängt
fühlenden ländlichen Regionen, ist eine ausreichende Daseinsvorsorge
insbesondere in den Landgemeinden dringend geboten.

Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen des Landkreises – urbane und ländlich
geprägte Gebiete – ist eine Grundversorgung (insbesondere Gesundheitsversorgung,
ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Bildung, Kultur) in verschiedenen Bereichen nicht
überall gleich gegeben und bedarf dort, wo diese Grundversorgung nur
unzureichend vorhanden ist, auch politischer Steuerung. Wir fordern ausreichend
finanzielle Mittel für Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime, öffentliche
Bibliotheken, soziokulturelle Zentren und öffentlichen Treffpunkten, an denen
sich Jung und Alt in den Kommunen begegnen können. Wir wollen deshalb weiterhin
starke Elblandkliniken in Trägerschaft des Landkreises, den Erhalt der
bisherigen Klinikstandorte und den Ausbau der Präsenz im ländlichen Raum
insbesondere durch die Elblandpolikliniken und Community Health Nurses sowie
sog. Gesundheitskioske. Die notfallmedizinische Versorgung durch den
Rettungsdienst soll durch innovative neue Versorgungskonzepte, wie die Gemeinde-
Notfallsanitäter*in oder telemedizinsche Anwendungen, sinnvoll ergänzt werden.

Eine der Hauptaufgaben des Landkreises ist es, als Katastrophenschutzbehörde für
Krisen und Notsituationen Vorsorge zu treffen. Insbesondere vor dem Hintergrund
des Klimawandels müssen wir uns auch in unseren Breitengraden auf immer stärkere
Extremwetter-Ereignisse vorbereiten. Wir machen uns auch deshalb für einen
widerstandsfähigen, auch auf Katastrophen optimal vorbereiteten Landkreis Meißen
stark. Dazu gehört für uns neben einem Hitzeschutz-Aktionsplan, der gemeinsam
mit den Kommunen vor Ort zu erarbeiten ist, ein umfassendes Bevölkerungsschutz-
Konzept für den Landkreis.

Die Freiwilligen Feuerwehren in den Orten haben eine wichtige Rolle für den
Brandschutz, deren Bedeutung z.B. bei langen Trockenperioden im Sommer
zugenommen hat. Darüber hinaus sind sie, genauso wie die zahlreichen Sport- und
Kulturvereinen in den Kommunen, ein wichtiger Bestandteil für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Region. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass auch zukünftig deren Finanzausstattung bedarfsweise auch als
interkommunaler Verbund erhalten wird.

5. Migration

Familienfreundlichkeit und Migration wird in Zukunft ein entscheidender Punkt
zum Erhalt der Einwohnerstärke, der Infrastruktur und zur Deckung des
Arbeitskräftebedarfs im Landkreis Meißen sein.

Wir heißen Menschen aller Nationen und insbesondere Geflüchtete in unserem
Landkreis willkommen und stehen für gesellschaftliche und soziale Teilhabe
unabhängig von eventuellen Bleibeperspektiven. Damit Migration langfristige
positive Auswirkungen auf unseren Landkreis hat, bedarf es einer
Willkommenskultur und einer gelingenden Integration von Geflüchteten in allen
Bereichen. Dazu gehören z. B. eine möglichst dezentrale Unterbringung,
Begegnungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und
Einschränkungen. Geflüchtete dürfen nicht nur verwaltet werden, sondern es
braucht eine ausreichende Zahl an Integrationsangeboten vom Spracherwerb bis hin
zu Arbeitsmöglichkeiten. Neben dem Angebot konkreter
Qualifizierungsmöglichkeiten durch das Jobcenter des Landkreises braucht es
dafür eine zielgerichtete Unterstützung von Vereinen und Initiativen in diesem
Bereich und eine ermöglichende Anwendung der vorhandenen gesetzlichen
Bestimmungen durch die Verwaltung. Wir setzen uns ein für die Etablierung von
Migrationsbeauftragten, die beim Landratsamt, dem Jobcenter sowie in den
kreisfreien Städten als Lotsen für die Belange von ausländischen Mitbürger*innen
agieren.

6. Bürgerbeteiligung und Verwaltung

Die Gemeinden und Kreise sind die unterste Verwaltungsebene. Hier ist die
repräsentative Demokratie direkt im Orts-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag
erlebbar.

Über Schul- und Kitasanierung, das ÖPNV-Angebot, die Unterbringung von
Migranten, die Beantragung von Fördermitteln für ein Freibad usw. wird hier
entschieden. In letzter Zeit wurden stets mehr Aufgaben an die Kommunen
delegiert, ohne oftmals die Kommunen mit den erforderlichen Ressourcen (Finanzen
und Personal) auszustatten. Wir setzen uns ein für eine passgenaue und dem
Aufgabenumfang gerechte Finanzausstattung in den Kommunen. Nur so kann die
kommunale Entwicklung vor Ort gestaltet es den Bürgen*innen vermittelt werden,
dass sich das Engagement vor Ort für das Gemeinwohl lohnt!

Viele Menschen haben zunehmend den Eindruck, dass (politische) Entscheidungen
über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Das betrifft auch Entscheidungen im
Landkreis. Das Bedürfnis nach Transparenz, d.h. die Zugänglichkeit zu
Informationen und Angeboten zur Mitentscheidung ist groß.

Bürgerfreundliche Verwaltung heißt: wir sind unseren Bürger*innen zugewandt und
das Handeln ist transparent. Die Kreisverwaltung kümmert sich zeitnah um
Anliegen und stellt dafür leicht zugänglich digitale Formulare zur Verfügung und
reduziert zusätzliche Wege. Die Angebote auf dem Beteiligungsportal des
Landkreises müssen erweitert und Entscheidungsfindungen transparenter gestalten
werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit von Livestreams bei Kreistags- und
Ausschusssitzungen.

Die Einwohner*innen wollen mit ihren Anliegen ernst genommen und über Projekte
und Vorhaben, die sie betreffen, rechtzeitig informiert werden und mitbestimmen
können. Deshalb möchten wir gemeinsam mit ihnen Beteiligungsformate entwickeln.
Darunter sind uns insbesondere die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und
Jugendlichen, der zukünftigen Bürger*innen des Landkreises, wichtig. Es sollen
mit ihnen verbindliche Beteiligungsformate entwickelt werden, die die besonderen
Bedürfnisse der jungen Menschen berücksichtigen.